Gleichbehandlung
Wir handeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).
Dieser Bericht steht Ihnen als Download-Dokument zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Sabine Bohlenz