Gleichbehandlung

Wir handeln nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen, an deren Netz unmittelbar oder mittelbar mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden angeschlossen sind, verpflichtet, jährlich spätestens bis zum 31. März einen Bericht über die nach § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG getroffenen Maßnahmen vorzulegen und zu veröffentlichen (Gleichbehandlungsbericht).

Dieser Bericht steht Ihnen als Download-Dokument zur Verfügung.

Gleichbehandlungsbericht 2023

Gleichbehandlungsbericht 2022

Ihre Ansprechpartnerin

Sabine Bohlenz

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