GWN - Messwesen für Gas und Strom

GWN betreibt Messstellen

Messwesen für Gas und Strom

Wir gewährleisten den korrekten Betrieb Ihrer Mess- und Steuereinrichtungen

Die GELSENWASSER Energienetze GmbH führt die Aufgaben des Messstellenbetriebes aus und gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Mess- und Steuereinrichtungen.
 

Messstellenbetrieb Strom

Die GELSENWASSER Energienetze GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Messstellen werden wie folgt ausgestattet:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie solchen mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
  2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Wir werden Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern sukzessive bis zum Jahr 2032 mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Neubauten und Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes ausgestattet. Das betrifft derzeit ca. 72.380 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und 12.803 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.

Weiter Information, FAQs und Kurzanleitungen finden Sie unterDigitale Stromzähler

 

Downloads Messwesen Strom

Preisblätter
Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 01.01.2025

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 01.01.2024

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 01.09.2020

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab 01.08.2018

Preisblatt für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) bis 31.07.2018

Verwendung von Messwerten § 33 Abs. 2 MessEG
Bestätigung der GELSENWASSER Energienetze GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messwerten

iMS Formblatt nach § 54 MsbG
Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway


­Musterverträge für den Messstellenbetrieb
Hier finden Sie unsere gültigen Verträge und Bedingungen für den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH
Messtellenbetreiberrahmenvertrag:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Anlage 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom

Anlage 2 Kommunikationsdatenblatt

Messtellenvertrag
Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG  Anlage 1 Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.08.2018

Anlage 2 Kommunikationsdatenblatt

Messstellenbetrieb Gas

Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes der Messstellenbetrieb durch Dritte durchgeführt werden.

Um einen verlässlichen Ablauf bei der Erhebung, Verarbeitung und Verteilung der relevanten Messinformationen gewährleisten zu können, finden Sie hier die im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH geltenden Verträge und Bedingungen für einen Messstellenbetrieb Gas.

Ihre Ansprechpartner

Frank Stefanski

Messtechnik