Wir gewährleisten den korrekten Betrieb Ihrer Mess- und Steuereinrichtungen
Die GELSENWASSER Energienetze GmbH führt die Aufgaben des Messstellenbetriebes aus und gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Mess- und Steuereinrichtungen.
Messstellenbetrieb Strom
Die GELSENWASSER Energienetze GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Messstellen werden wie folgt ausgestattet:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie solchen mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Wir werden Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern sukzessive bis zum Jahr 2032 mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Neubauten und Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes ausgestattet. Das betrifft derzeit ca. 72.380 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und 12.803 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Weiter Information, FAQs und Kurzanleitungen finden Sie unterDigitale Stromzähler
Downloads Messwesen Strom
Verwendung von Messwerten § 33 Abs. 2 MessEG
Bestätigung der GELSENWASSER Energienetze GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messwerten
iMS Formblatt nach § 54 MsbG
Formblatt Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateway
Musterverträge für den Messstellenbetrieb
Hier finden Sie unsere gültigen Verträge und Bedingungen für den Messstellenbetrieb im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH
Messtellenbetreiberrahmenvertrag:
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Anlage 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Strom
Anlage 2 Kommunikationsdatenblatt
Messtellenvertrag
Messstellenvertrag gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG Anlage 1 Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.08.2018
Messstellenbetrieb Gas
Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes der Messstellenbetrieb durch Dritte durchgeführt werden.
Um einen verlässlichen Ablauf bei der Erhebung, Verarbeitung und Verteilung der relevanten Messinformationen gewährleisten zu können, finden Sie hier die im Netzgebiet der GELSENWASSER Energienetze GmbH geltenden Verträge und Bedingungen für einen Messstellenbetrieb Gas.
Downloads Messwesen Gas
Verwendung von Messwerten § 33 Abs. 2 MessEG
Bestätigung der GELSENWASSER Energienetze GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG zur Verwendung von Messgeräten.
Musterverträge für den Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Anlage 1 Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen
Anlage 2 Kommunikationsdatenblatt
Preisblatt
Messentgelte
Ihre Ansprechpartner
Frank Stefanski
Messtechnik