Netzanschluss beantragen für Gas, Strom und Wasser

Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser für Ihr Haus

Netzanschluss beantragen

Hausanschlüsse online beantragen

Durch uns erhalten Sie Zugang zum örtlichen Stromnetz und Gasnetz. Beantragen Sie die Anschlüsse bei GWN bequem online. 

Netzportal Strom

Netzportal Gas

Installateurportal Strom

3 wichtige Hinweise für Ihre Hausanschlüsse

1. Für einen Anschluss lassen Sie das Formular zur Inbetriebsetzung der Kundenanlage von Ihrem Installateur ausfüllen. Das sollte mindestens 14 Tage bevor der Anschluss in Betrieb geht, bei uns eingehen! 

2. Für Anschlüsse, die nicht dem Standard entsprechen, fragen Sie bitte gesondert bei uns an. Sie erhalten dann ein individuelles Angebot.

3. Die Bestellung eines Netzanschlusses enthält nicht die Belieferung mit Gas/Strom. Sie müssen immer zusätzlich einen Gas- und/oder Stromliefervertrag abschließen.

Antrag auf Befundprüfung

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung beantragt werden.

Hinweise

Bei Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern handelt es sich generell um langlebige, hochwertige Messinstrumente. Ein ungewöhnlicher Mehrverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. im Strombereich der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte. Im Gasbereich beeinflusst die Witterung oder zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch und bei Wasserzählern führen z.B.  unbemerkt durchlaufende Spülkästen zu erhöhten Verbräuchen. In der Regel ist dieser Mehrverbrauch jedoch nur sehr selten auf die Messrichtigkeit des Zählers zurückzuführen.

Spartenübergreifend kann es auch sein, dass Zählerstände und Verbräuche, die mehrere Jahre in Folge geschätzt wurden, dazu führen, dass der reale Verbrauch bei Ausbau des Zählers stark von dem bisher abgerechneten Verbrauch abweicht. Diese Abweichung kann auch durch in der Vergangenheit falsch übermittelte Zählerstände (z.B. bei Selbstablesung) entstehen.

Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden (Die Befundprüfung kann kostenpflichtig werden - siehe Antrag).

Antrag Strom

Netznutzungsentgelte für Strom

Für die Netznutzung unseres Endverteilungsnetzes wird nach Maßgabe der Stromnetzzugangsbedingungen der GELSENWASSER Energienetze GmbH ein Netznutzungsentgelt für den Transportkunden fällig.

Netznutzungsentgelte

 

Hier finden Sie unsere Kostenerstattungsregelungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses entstehen. Die Kostenerstattungsregelungen sind Bestandteil der Ergänzenden Bedingungen zu Netzanschluss und -nutzung.

Preisblatt Stromnetzanschluss bis zum 31.08.2023

Preisblatt Stromnetzanschluss ab dem 01.09.2023

Preisblatt Stromnetzanschluss ab dem 01.12.2023

Rabattaktion bis 31. März 2025

Holen Sie sich unseren Preisvorteil! Die GELSENWASSER Energienetze GmbH unterstützt Hauseigentümer bei der Durchführung von Energieeffizienz-Maßnahmen mit einem Preisvorteil in Höhe von 1.123,95 Euro.

Wer den Nachweis* über die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen an seinem Haus erbringt, erhält auf den Preis für die Herstellung eines Gasnetzanschlusses am selben Gebäude einen Preisvorteil von 1.123,95 € inkl. 7 % MWSt nach der erfolgten Zählersetzung.

*Der Nachweis wird typischerweise durch Ihren Installateur erbracht.
 

Gasanschluss außer Betrieb nehmen lassen

Sie möchten Ihren Gashausanschluss außer Betrieb nehmen lassen? Dann senden Sie dieses Formular an die zuständige Betriebsstelle. (Seite 2)

Antrag Außerbetriebnahme

Antrag auf Befundprüfung

Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung beantragt werden.

Hinweise

Bei Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern handelt es sich generell um langlebige, hochwertige Messinstrumente. Ein ungewöhnlicher Mehrverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. im Strombereich der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte. Im Gasbereich beeinflusst die Witterung oder zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch und bei Wasserzählern führen z.B.  unbemerkt durchlaufende Spülkästen zu erhöhten Verbräuchen. In der Regel ist dieser Mehrverbrauch jedoch nur sehr selten auf die Messrichtigkeit des Zählers zurückzuführen.

Spartenübergreifend kann es auch sein, dass Zählerstände und Verbräuche, die mehrere Jahre in Folge geschätzt wurden, dazu führen, dass der reale Verbrauch bei Ausbau des Zählers stark von dem bisher abgerechneten Verbrauch abweicht. Diese Abweichung kann auch durch in der Vergangenheit falsch übermittelte Zählerstände (z.B. bei Selbstablesung) entstehen.

Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden (Die Befundprüfung kann kostenpflichtig werden - siehe Antrag).

Antrag Gas

Netznutzungsentgelte für Gas

Für die Netznutzung unseres Endverteilungsnetzes wird nach Maßgabe der Gasnetzzugangsbedingungen der GELSENWASSER Energienetze GmbH ein Netznutzungsentgelt für den Transportkunden fällig.

Netznutzungsentgelte

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