Hausanschlüsse online beantragen
Durch uns erhalten Sie Zugang zum örtlichen Stromnetz und Gasnetz. Beantragen Sie die Anschlüsse bei GWN bequem online.
3 wichtige Hinweise für Ihre Hausanschlüsse
1. Für einen Anschluss lassen Sie das Formular zur Inbetriebsetzung der Kundenanlage von Ihrem Installateur ausfüllen. Das sollte mindestens 14 Tage bevor der Anschluss in Betrieb geht, bei uns eingehen!
2. Für Anschlüsse, die nicht dem Standard entsprechen, fragen Sie bitte gesondert bei uns an. Sie erhalten dann ein individuelles Angebot.
3. Die Bestellung eines Netzanschlusses enthält nicht die Belieferung mit Gas/Strom. Sie müssen immer zusätzlich einen Gas- und/oder Stromliefervertrag abschließen.
Downloads Stromnetzanschluss
Infos für Architekten und Bauherren zum Download
Hausbau mit Keller
Bedingungen für den Stromnetzhausanschluss
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Technische Anschlussbedingungen
Niederspannung
Technische Anschlussbedingungen
Ergänzende Technische Anschlussbedingungen
Beiblatt Technische Anschlussbedingungen
Informationsdatenblatt Wandlerverdrahtung
Informationsdatenblatt Rundsteuerempfänger Stolzenau
Informationsdatenblatt Rundsteuerempfänger Münsterland
Mittelspannung
Technische Anschlussbedingungen MS
E2 Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
E5 Inbetriebsetzungsauftrag MS
E7 Inbetriebsetzungsprotokoll für Übergabestationen
E8 Datenblatt Erzeugungsanlage /Speicher MS
E10 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage/Speicher MS
E11 Inbetriebsetzungserklärung Erzeugungsanlage/Speicher MS
Formulare für einen Stromnetzhausanschluss
Inbetriebsetzungsauftrag
Inbetriebsetzungsauftrag Plug in PV-Anlage
Bitte nutzen Sie für die Anfrage zu einem Stromnetzanschluss oder für eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge unser Netzportal
Antrag auf Befundprüfung
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung beantragt werden.
Hinweise
Bei Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern handelt es sich generell um langlebige, hochwertige Messinstrumente. Ein ungewöhnlicher Mehrverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. im Strombereich der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte. Im Gasbereich beeinflusst die Witterung oder zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch und bei Wasserzählern führen z.B. unbemerkt durchlaufende Spülkästen zu erhöhten Verbräuchen. In der Regel ist dieser Mehrverbrauch jedoch nur sehr selten auf die Messrichtigkeit des Zählers zurückzuführen.
Spartenübergreifend kann es auch sein, dass Zählerstände und Verbräuche, die mehrere Jahre in Folge geschätzt wurden, dazu führen, dass der reale Verbrauch bei Ausbau des Zählers stark von dem bisher abgerechneten Verbrauch abweicht. Diese Abweichung kann auch durch in der Vergangenheit falsch übermittelte Zählerstände (z.B. bei Selbstablesung) entstehen.
Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden (Die Befundprüfung kann kostenpflichtig werden - siehe Antrag).
Netznutzungsentgelte für Strom
Für die Netznutzung unseres Endverteilungsnetzes wird nach Maßgabe der Stromnetzzugangsbedingungen der GELSENWASSER Energienetze GmbH ein Netznutzungsentgelt für den Transportkunden fällig.
Hier finden Sie unsere Kostenerstattungsregelungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses entstehen. Die Kostenerstattungsregelungen sind Bestandteil der Ergänzenden Bedingungen zu Netzanschluss und -nutzung.
Preisblatt Stromnetzanschluss bis zum 31.08.2023
Preisblatt Stromnetzanschluss ab dem 01.09.2023
Preisblatt Stromnetzanschluss ab dem 01.12.2023
Rabattaktion bis 31. März 2025
Holen Sie sich unseren Preisvorteil! Die GELSENWASSER Energienetze GmbH unterstützt Hauseigentümer bei der Durchführung von Energieeffizienz-Maßnahmen mit einem Preisvorteil in Höhe von 1.123,95 Euro.
Wer den Nachweis* über die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen an seinem Haus erbringt, erhält auf den Preis für die Herstellung eines Gasnetzanschlusses am selben Gebäude einen Preisvorteil von 1.123,95 € inkl. 7 % MWSt nach der erfolgten Zählersetzung.
*Der Nachweis wird typischerweise durch Ihren Installateur erbracht.
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Informationen für Bauherren und Architekten
Hausbau mit Keller
Preisblatt
Bedingungen für den Gasnetzhausanschluss
Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck
Ergänzende Bedingungen der GELSENWASSER Energienetze GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
Formulare für einen Gasnetzhausanschluss
Anfrage Gasnetzhausanschluss
Sicherheitshinweise Gas
Sicherheitshinweise
Gasanschluss außer Betrieb nehmen lassen
Sie möchten Ihren Gashausanschluss außer Betrieb nehmen lassen? Dann senden Sie dieses Formular an die zuständige Betriebsstelle. (Seite 2)
Antrag auf Befundprüfung
Besteht ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung beantragt werden.
Hinweise
Bei Elektrizitäts-, Gas- und Wasserzählern handelt es sich generell um langlebige, hochwertige Messinstrumente. Ein ungewöhnlicher Mehrverbrauch kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. im Strombereich der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte. Im Gasbereich beeinflusst die Witterung oder zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch und bei Wasserzählern führen z.B. unbemerkt durchlaufende Spülkästen zu erhöhten Verbräuchen. In der Regel ist dieser Mehrverbrauch jedoch nur sehr selten auf die Messrichtigkeit des Zählers zurückzuführen.
Spartenübergreifend kann es auch sein, dass Zählerstände und Verbräuche, die mehrere Jahre in Folge geschätzt wurden, dazu führen, dass der reale Verbrauch bei Ausbau des Zählers stark von dem bisher abgerechneten Verbrauch abweicht. Diese Abweichung kann auch durch in der Vergangenheit falsch übermittelte Zählerstände (z.B. bei Selbstablesung) entstehen.
Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden (Die Befundprüfung kann kostenpflichtig werden - siehe Antrag).
Netznutzungsentgelte für Gas
Für die Netznutzung unseres Endverteilungsnetzes wird nach Maßgabe der Gasnetzzugangsbedingungen der GELSENWASSER Energienetze GmbH ein Netznutzungsentgelt für den Transportkunden fällig.