Stilllegung Gasanschluss

Dauerhafte Trennung vom Gasnetz

Gasanschluss stilllegen

Stilllegung Ihres Erdgasanschlusses

Sie möchten Ihren Erdgasanschluss dauerhaft nicht mehr nutzen - etwa, weil Sie auf eine Wärmepumpe umsteigen? Damit Ihnen nicht weiterhin Kosten für Ihren ungenutzten Gasanschluss entstehen, können wir Ihren Gasanschluss auf Antrag stilllegen.

Ihr Gasanschluss muss bei einer Stilllegung vom Netz getrennt werden

Zur Stilllegung reicht es leider nicht aus, nur den Zähler auszubauen. Ihre Anschlussleitung von der Straße bis ins Haus wäre dann weiterhin ins Erdgasnetz eingebunden und damit in der Verantwortung der GELSENWASSER Energienetze. Alle Leitungen müssen zum Beispiel regelmäßig geprüft werden.

Daher werden wir Ihren Anschluss am Abzweig von der Versorgungsleitung in der Straße sicher trennen. So befindet sich nach der Stilllegung kein Gas mehr in der Hausanschlussleitung.
 

Wie läuft die Stilllegung ab?

Sie stellen bei uns einen Antrag auf Stilllegung Ihres Gasanschlusses. Im ersten Schritt baut GWN nach Terminabsprache Ihren Gaszähler aus. Im Laufe der folgenden Wochen werden dann die Tiefbauarbeiten zur Trennung in der Straße durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins ist hier in der Regel nicht notwendig.

Nach Antragstellung haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Erst danach dürfen wir mit den Arbeiten beginnen.

Tipp: Wenn Sie z. B. eine staatliche Förderung nutzen möchten, kann es sinnvoll sein, die Rechnung schnell zu erhalten. In diesem Fall können Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten, und wir beginnen bereits früher mit dem Ausbau des Zählers.

Was kostet die Stilllegung des Gasanschlusses?

Für die Stilllegung sind neben dem Ausbau des Zählers zusätzliche Tiefbauarbeiten notwendig, Die pauschale Gebühr für die Stilllegung beträgt 952 € (brutto). Das deckt nur rund ein Drittel der tatsächlichen Kosten ab, den Rest übernimmt GWN.

GWN hat sich für diese pauschale Gebühr entschieden, um den ehemaligen Kund*innen entgegenzukommen und den jeweiligen Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

Gasanschluss außer Betrieb nehmen lassen

Sie möchten Ihren Gashausanschluss außer Betrieb nehmen lassen? Dann senden Sie dieses Formular an die zuständige Betriebsstelle. (Seite 3)

Antrag Außerbetriebnahme